Reha-Sport

Vom Arzt verordnet – von der Krankenkasse bezahlt

Nach § 44 SGB IX sind die Krankenkassen zur Förderung von Rehabilitationsprogrammen und Funktionstraining verpflichtet. Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Er ist auf Art, Schwere und dem körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch weiterführendes Training den Behandlungserfolg.

Rehabilisationssport im Rahmen von Basiskursen ist grundsätzlich kostenfrei. Die Kurse sind betreuungspflichtig und daher an feste Zeiten gebunden.

Bei Problemen des Bewegungsapparates bieten wir Ihnen genau das richtige Programm um Ihre Lebensqualität wieder zu erlangen und Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen.

Kurszeiten

Montag
16.00 – 16.45 Uhr
17.00 – 17.45 Uhr
Dienstag
17.00 – 17.45 Uhr
Mittwoch
10.45 – 11.30 Uhr
Donnerstag
09.15 – 10.00 Uhr
17.00 – 17.45 Uhr und 20.15 – 21.00 Uhr
Freitag
10.30 – 11.15 Uhr